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Nutzungsbedingungen aller Produkte der JKz-Group

Stand: 8. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung sämtlicher Online-Dienste, Plattformen, Software-Angebote und Kommunikationskanäle der JKz-Group, einschließlich, aber nicht abschließend:

  • JKz-Development
  • JKz-Games
  • JKz-GameStore
  • JKz-GameCloud
  • JKz-GameServer
  • JKz-GameJam
  • JKz-Entertainment
  • RedBlock Network (mc-redblock.de und play.mc-redblock.de; www.mc-redblock.de, soweit darüber unser Angebot bereitgestellt wird)
  • RedBlock SMP (smp.mc-redblock.de)
  • RubyGuard (rubyguard.de, www.rubyguard.de und dashboard.rubyguard.de)
  • knickstation (knickstation.de, www.knickstation.de, app.knickstation.de und api.knickstation.de)
  • MC Kingdoms (mc-kingdoms.de)

(2) Die fünf genannten Communityprojekte werden von Jonas Kuhlgatz unter der Bezeichnung JKz-Group verwaltet und betrieben. Erfasst sind die ihnen zugeordneten Unterseiten, Subdomains, Webanwendungen, Panels, APIs, Communitybereiche und Serverdienste, soweit diese von der JKz-Group betrieben werden. Das gemeinsame Panel panel.mc-redblock.de ist insoweit erfasst, wie es den jeweiligen Dienst verwaltet. Die auf der MC-Kingdoms-Website verlinkten Projektadressen aktuell.mc-kingdoms.de, anmeldung.mc-kingdoms.de und discord.mc-kingdoms.de unterfallen diesem Geltungsbereich nur für die tatsächlich von uns betriebenen Angebote; für externe Ziele gelten zusätzlich deren Bedingungen.
(3) Diese Bedingungen werden nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrags. Die bloße Abrufbarkeit einer Website ersetzt keine erforderliche Einbeziehung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB); eine zusätzliche Schriftformbestätigung wird hierfür nicht verlangt.

§ 2 Vertragspartner

(1) Vertragspartner ist Jonas Kuhlgatz, handelnd unter der Bezeichnung JKz-Group.
(2) Die vollständigen Kontakt- und Unternehmensangaben sind im Impressum der offiziellen Website aufgeführt.
(3) Ein Nutzungsvertrag kommt durch die für den jeweiligen Dienst vorgesehenen übereinstimmenden Erklärungen zustande, etwa die Annahme einer Registrierung oder Teilnahmebewerbung. Kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer entsprechenden Bestellung; allein durch den Besuch einer Website entsteht keine Zahlungspflicht.

(4) Beim Erwerb digitaler Inhalte im JKz-GameStore ist die JKz-Group grundsätzlich Plattformbetreiber, Vermittler und Zahlungsabwickler. Vertragspartner des Käufers für den konkreten digitalen Inhalt ist, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, der jeweilige Verkäufer/Anbieter/Developer. Bei eigenen Inhalten der JKz-Group kann die JKz-Group selbst Verkäufer sein.

§ 3 Nutzungsberechtigung

(1) Die Nutzung setzt die erforderliche Geschäftsfähigkeit beziehungsweise Zustimmung der gesetzlichen Vertretung voraus. Projektbezogene Altersanforderungen bleiben maßgeblich: Das MC-Kingdoms-Bewerbungsformular nennt für die betreffende Staffel 13 Jahre; knickstation sieht eine Nutzung ab 18 Jahren vor. Eine technische Altersangabe ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung. Zusätzlich gelten die Alters- und Kontovorgaben tatsächlich genutzter externer Dienste wie Discord und Minecraft.
(2) Nutzerkonten dürfen nur im eigenen Namen geführt werden; Mehrfachkonten sind untersagt.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Nutzer haftet für missbräuchliche Nutzung seines Kontos, sofern diese von ihm zu vertreten ist.

§ 4 Verbotene Inhalte und Verhalten

(1) Es ist untersagt, rechtswidrige, diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende, extremistische oder sonst unangemessene Inhalte zu verbreiten.
(2) Ebenso verboten sind:

  • Verbreitung von Schadsoftware, Viren, Trojanern oder sonstigen technischen Manipulationen,
  • Belästigung, Identitätsmissbrauch oder unlautere Werbung,
  • Homophobe, Transphobe, rassistische oder verfassungsfeindliche Inhalte.

(3) Bei Verstößen kommen verhältnismäßige Maßnahmen nach § 11 in Betracht. Eine Meldung an zuständige Behörden erfolgt nur bei einer rechtlichen Grundlage; gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 5 Leistungsumfang

(1) Die JKz-Group stellt ihre Dienste nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik bereit.
(2) Eine permanente Verfügbarkeit wird angestrebt. Vereinbarte Leistungsmerkmale, Verfügbarkeitszusagen sowie gesetzliche Bereitstellungs- und Mängelrechte bleiben auch bei Wartungen und Störungen unberührt.
(3) Erforderliche Sicherheits- und Fehlerkorrekturen bleiben möglich. Weitergehende Änderungen vereinbarter Leistungen richten sich nach § 12 und den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 327r BGB, soweit anwendbar.

§ 6 Kostenpflichtige Leistungen und Zahlungsbedingungen

(1) Kostenpflichtige Angebote sind als solche gekennzeichnet. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen erfolgen im Voraus über die angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. PayPal, Stripe, Überweisung).
(3) Gesetzliche Widerrufs-, Mängel-, Minderungs-, Kündigungs- und Erstattungsrechte sowie weitergehende individuell vereinbarte Ansprüche bleiben unberührt. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts für digitale Inhalte setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls gesonderte Erklärungen voraus.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die JKz-Group berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Diensten bis zur Begleichung der Forderung zu sperren.

(5) Bei Marketplace-Verkäufen im JKz-GameStore wird die Zahlung über den angebundenen Zahlungsdienstleister verarbeitet. Die JKz-Group kann im Auftrag des jeweiligen Verkäufers Rechnungen und Verkäuferabrechnungen erzeugen, speichern und per E-Mail versenden. Der jeweilige Verkäufer bleibt für zutreffende Rechnungsdaten, steuerliche Angaben, Umsatzsteuerstatus, Steuererklärungen und die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Umsätze verantwortlich.

(6) Die Standard-Plattformprovision beträgt derzeit 10 % des Bruttopreises, sofern keine abweichende Vereinbarung gilt. Zahlungsdienstleistergebühren können zusätzlich berücksichtigt werden. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere Widerrufs- und Mängelrechte bei digitalen Produkten nach den einschlägigen Vorschriften des BGB, bleiben unberührt.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Entwickler behalten sämtliche Urheberrechte an ihren Werken.
(2) Mit dem Upload räumt der Entwickler der JKz-Group ein einfaches, weltweites, nicht-exklusives und unentgeltliches Nutzungsrecht ein, um Inhalte zu speichern, zu präsentieren, zu bewerben und bereitzustellen, soweit dies für den Plattformbetrieb erforderlich ist.
(3) Bei rechtswidrigen oder vertragswidrigen Inhalten gelten die verhältnismäßigen Maßnahmen nach § 11. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Nähere Informationen zur Datenerhebung, Verarbeitung und Speicherdauer enthält die Datenschutzerklärung der JKz-Group.
(3) Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden erfolgt nur auf einer einschlägigen gesetzlichen Grundlage. Die Datenschutzerklärung ist eine Information über Verarbeitungen und keine pauschale Einwilligung; Einwilligungen werden, soweit erforderlich, gesondert eingeholt.

§ 9 Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation (E2EE)

(1) Nur ausdrücklich als Ende-zu-Ende-verschlüsselt ausgewiesene Kommunikationsfunktionen sind von diesem Abschnitt erfasst. Minecraft-Chat, RubyGuard-Tickets und Einspruchsnachrichten sowie knickstation-Communitybeiträge sind nicht pauschal E2EE-geschützt. Bestimmte Kommunikationsfunktionen der JKz-Group, insbesondere Chat- und Nachrichtenfunktionen, können Ende-zu-Ende-verschlüsselt (End-to-End Encryption, E2EE) bereitgestellt werden.
(2) Bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden Nachrichten ausschließlich auf den Endgeräten der beteiligten Nutzer verschlüsselt und entschlüsselt. Die JKz-Group hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Inhalte der Nachrichten. Auf den Servern der JKz-Group werden ausschließlich verschlüsselte Daten gespeichert oder übertragen.
(3) Die für die Ver- und Entschlüsselung erforderlichen kryptografischen Schlüssel werden ausschließlich lokal auf den Endgeräten der Nutzer erzeugt und gespeichert und nicht an die JKz-Group übermittelt oder dort hinterlegt.
(4) Aufgrund dieses Sicherheitskonzepts ist es technisch nicht möglich, Nachrichten auf anderen Geräten, Browsern oder Installationen einzusehen, sofern diese nicht über den entsprechenden kryptografischen Schlüssel verfügen. Ein nachträglicher Zugriff oder eine Wiederherstellung von Nachrichten durch die JKz-Group ist ausgeschlossen.
(5) Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, ihre Endgeräte, Zugangsdaten und Schlüssel zu sichern. Bei Verlust eines Endgeräts, einer Neuinstallation oder dem Verlust der Schlüssel können Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten dauerhaft unlesbar werden.
(6) Gesetzliche Auskunfts-, Herausgabe- oder Mitwirkungspflichten können sich bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Inhalten ausschließlich auf die vorhandenen Metadaten (z. B. Zeitpunkt, beteiligte Nutzer-IDs, technische Verbindungsdaten) beziehen, nicht jedoch auf die Inhalte der Kommunikation.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Übernommene Garantien bleiben unberührt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Absatz 1 nicht greift.

(3) Für fremde Inhalte und externe Dienste gelten unsere gesetzlichen Verantwortlichkeiten; allein eine Verlinkung begründet keine eigene Leistungszusage für den fremden Dienst.

(4) Bei Datenverlust gelten die vorstehenden Regeln. Eine im Einzelfall zumutbare Datensicherung und ein etwaiges Mitverschulden werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt; eigene Sicherungs- und Vertragspflichten der JKz-Group entfallen dadurch nicht.

§ 11 Sanktionen und Ausschluss

(1) Bei nachvollziehbaren Verstößen gegen wirksam einbezogene Regeln können Hinweise, Verwarnungen, die Beschränkung einzelner Funktionen, das Entfernen betroffener Inhalte oder zeitweilige beziehungsweise dauerhafte Sperren erforderlich sein. Maßgeblich sind Schwere, Folgen, Wiederholung, Verantwortlichkeit und die Interessen betroffener Personen. Maßnahmen werden auf das erforderliche Maß begrenzt.

(2) Soweit möglich und zumutbar, wird vor einer einschneidenden Maßnahme Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe gegeben. Bei akuter Gefahr, erheblichen Sicherheitsrisiken oder gesetzlichen Pflichten kann ein sofortiges vorläufiges Eingreifen erforderlich sein. Über Grund und Umfang wird informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.

(3) Eine Entscheidung kann über den jeweiligen Support beziehungsweise Kontakt der JKz-Group zur menschlichen Überprüfung vorgelegt werden. RubyGuard stellt dafür zusätzlich ein Mitgliederportal für Einsprüche bereit. Gesetzliche Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben bestehen; eine lokale Wartefrist für einen Entbannungsantrag schließt die Prüfung einer möglicherweise fehlerhaften Entscheidung nicht aus.

(4) Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund und, soweit gesetzlich erforderlich, eine erfolglose Abmahnung oder Abhilfefrist voraus. Eine Sperre führt nicht automatisch zum Verfall sämtlicher bereits gezahlter Entgelte. Gesetzliche Erstattungs- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Nutzer können die freiwillige Nutzung beenden und die Schließung eines Kontos beim Support verlangen. Bei laufenden kostenpflichtigen oder befristeten Verträgen richten sich Kündigung und Abrechnung nach der jeweiligen Vereinbarung und zwingendem Recht. Die Beendigung eines einzelnen Unterprojekts ist nicht automatisch die Löschung sämtlicher zentraler Konten. Erforderliche Aufbewahrung und Löschung richten sich nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben.

§ 12 Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Vorschläge zur Änderung dieser Bedingungen werden mit Inhalt, Grund und vorgesehenem Zeitpunkt grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt. Bestehende Verträge werden nur durch eine wirksame Vereinbarung oder auf einer gesetzlichen beziehungsweise wirksam vereinbarten Änderungsgrundlage geändert. Schweigen, bloße weitere Nutzung oder der Ablauf einer Widerspruchsfrist werden nicht pauschal als Zustimmung gewertet.

(2) Änderungen digitaler Produkte, die über die Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinausgehen, setzen bei Anwendbarkeit des § 327r BGB insbesondere eine entsprechende vertragliche Grundlage mit triftigem Grund, Kostenfreiheit der Änderung und die vorgeschriebene Information voraus. Bei einer Beeinträchtigung sind die weitergehenden Informations- und Beendigungsrechte zu beachten. Diese Klausel begründet kein unbegrenztes Recht, Hauptleistungen oder Preise einseitig zu ändern.

(3) Dringende Sicherheitsmaßnahmen können bei entsprechender Rechtsgrundlage ohne die allgemeine Vorlaufzeit erfolgen; die erforderliche Information wird nachgeholt. Zwingende Verbraucherrechte und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Auch Änderungen projektspezifischer Regeln müssen diese Grenzen beachten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach den anwendbaren Kollisionsregeln unberührt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der Sitz der JKz-Group Gerichtsstand. Für Verbraucher wird kein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 14 Bezug zu Unterprojekten

Für einzelne Angebote können ergänzende Spiel-, Community-, Upload- oder lokale Nutzungsregeln gelten, wenn sie rechtzeitig zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden. Dazu gehören das RedBlock-SMP-Regelwerk, die RubyGuard-Nutzungsbedingungen und das MC-Kingdoms-Regelwerk. Zwingendes Gesetzesrecht und wirksame Individualvereinbarungen haben Vorrang. Sachbezogene Sonderregeln konkretisieren die jeweilige Funktion; sie dürfen die hier ausdrücklich gewahrten gesetzlichen Verbraucher-, Haftungs-, Datenschutz- und Rechtsschutzpositionen nicht pauschal ausschließen.

Das Unternehmensgesetz (Corporate-Governance-Kodex) beschreibt interne Grundsätze der JKz-Group. Es ist kein staatliches Gesetz und begründet allein durch diese Bezugnahme keine zusätzlichen Pflichten oder einseitigen Änderungsrechte gegenüber Nutzern. Bei Zweifeln über das Verhältnis lokaler und zentraler Texte gelten die gesetzlichen Auslegungs- und Einbeziehungsregeln. Datenschutzerklärungen erläutern die Datenverarbeitung; sie werden nicht als vertragliche Erlaubnis zur Verarbeitung sensibler Daten behandelt.

§ 15 JKz-Development

(1) JKz-Development ist für die Entwicklung und Veröffentlichung von Software und Videospielen zuständig.
(2) Nutzer und Entwickler verpflichten sich, keine Rechte Dritter zu verletzen.
(3) Eingereichte Projekte können zur Qualitätssicherung geprüft werden.

§ 16 JKz-Games und JKz-GameStore

(1) JKz-Games dient als Plattform für die Bereitstellung von Indie-Spielen.
(2) Veröffentlichungen im GameStore erfordern eine vorherige Registrierung und Einhaltung der Upload-Richtlinien.
(3) Spiele, die gegen geltendes Recht oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, werden entfernt.
(4) Für kostenpflichtige Spiele gelten die Zahlungs- und Provisionsregelungen gemäß § 6.

(5) Verkäufer/Developer sind verpflichtet, ihre Rechnungs- und Steuerdaten im DeveloperPortal wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Hierzu gehören insbesondere rechtlicher Name/Firma, Anschrift, Land, Kontakt-E-Mail, Steuernummer oder USt-IdNr. sowie der Umsatzsteuerstatus. Die JKz-Group prüft diese Angaben nur technisch/plausibilitätsbezogen und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

§ 17 JKz-GameCloud

(1) Die JKz-GameCloud dient der Speicherung von Spielständen und Nutzerdaten.
(2) Entwickler können die Cloud-Funktionen über Schnittstellen (APIs) in ihre Spiele integrieren.
(3) Eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere unautorisierte Datenspeicherung, ist untersagt.
(4) Kostenpflichtige Tarife sind im Voraus zu begleichen.

§ 18 JKz-GameServer

(1) Die JKz-Group stellt dedizierte Serverinstanzen für Mehrspieler-Spiele bereit.
(2) Nutzer und Entwickler verpflichten sich, die Server nicht für rechtswidrige Zwecke zu missbrauchen.
(3) Bei Sicherheitsverstößen gelten die erforderlichen und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen nach § 11.
(4) Leistungsumfang und Preise ergeben sich aus den jeweils gültigen Angeboten.

§ 19 JKz-GameJam

(1) Die JKz-GameJam ist eine zeitlich befristete Veranstaltung zur Erstellung von Spielen.
(2) Teilnahmebedingungen werden vor jedem Event gesondert bekanntgegeben.
(3) Die eingereichten Spiele dürfen keine rechtswidrigen oder diskriminierenden Inhalte enthalten.
(4) Mit der Teilnahme räumt der Entwickler der JKz-Group ein Nutzungsrecht für Präsentation und Bewerbung ein.

§ 20 JKz-Entertainment

(1) JKz-Entertainment ist für Marketing, Social Media und Creator-Management zuständig.
(2) Externe Creator, die unter Vertrag genommen werden, verpflichten sich zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen.
(3) Inhalte, die über JKz-Entertainment veröffentlicht werden, dürfen keine gegen § 4 verstoßenden Inhalte enthalten.
(4) Einnahmen werden transparent und nach vorheriger Vereinbarung verteilt.

§ 21 Zusätzliche Bestimmungen zu Unterprojekten

Die folgenden Regelungen konkretisieren die tatsächlich angebotenen Funktionen. Sie begründen keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen, Abonnements oder Zusagen über nicht bereitgestellte Funktionen.

RedBlock Network und RedBlock SMP

RedBlock Network (mc-redblock.de und play.mc-redblock.de) und RedBlock SMP (smp.mc-redblock.de) sind getrennte Minecraft-Projekte der JKz-Group. Für den Spielzugang sind ein geeigneter Minecraft-Client und die erforderlichen Konto-/Zugangsrechte notwendig. Im SMP kann die Discord-Verifizierung die Zuordnung einer Minecraft-UUID zu einem Discord-Konto und die Prüfung einer Projektrolle erfordern. Fremde Identitäten, Verifizierungsnachweise oder Zugangsdaten dürfen nicht missbraucht werden.

Cheating, die Ausnutzung von Sicherheitslücken, Manipulation von Spielständen, unbefugte Zugriffe sowie die Umgehung von Sperren oder Schutzmechanismen sind untersagt. Automatisierung darf nicht zur Störung oder Erlangung regelwidriger Vorteile eingesetzt werden. Claims, Bauwerke, Inventare, virtuelle Guthaben, Shops und Transaktionen anderer Spieler sind entsprechend den jeweiligen Spielregeln zu respektieren. Diese Spielmechaniken begründen allein keinen Anspruch auf Auszahlung in gesetzlichem Zahlungsmittel. Gesondert vereinbarte Leistungen bleiben unberührt.

Für Chat und optionale Sprachkommunikation gelten die Verhaltensregeln und Rechte der Beteiligten. Die Teilnahme an Voice-Chat erlaubt keine heimlichen Aufnahmen oder pauschale Veröffentlichung der Stimme anderer. Spielstatistiken können wie in den Datenschutzhinweisen beschrieben angezeigt werden. Moderation, Sanktionen und deren Überprüfung richten sich nach § 11. Berechtigte Panelnutzer dürfen nur zugewiesene Server und Daten im Umfang ihrer Aufgabe verwalten.

RubyGuard

RubyGuard umfasst rubyguard.de, www.rubyguard.de, dashboard.rubyguard.de, das Mitgliederportal und die zugehörigen Bot-/API-Funktionen. Das Dashboard setzt eine bestätigte Discord-Identität und die für den konkreten Server beziehungsweise Bereich erforderliche Berechtigung voraus. Die Installation oder Bedienung des Bots darf nicht dazu genutzt werden, fremde Konten, Server oder Berechtigungen zu übernehmen.

Serververantwortliche konfigurieren nur Funktionen, die sie rechtmäßig einsetzen dürfen. Dies betrifft insbesondere Nachrichtenfilter, automatisierte Moderation, Rollenvergabe, Verifikation, Tickets, Transkripte, Statistik und Schutz-Snapshots. Zugriffe auf Mitglieder-, Ticket- oder Moderationsdaten sind auf den jeweiligen Zweck zu begrenzen; erlangte Daten dürfen nicht zweckwidrig veröffentlicht oder für Belästigung verwendet werden. Automatisierte Treffer und Statistiken ersetzen keine sachgerechte Prüfung eines Einzelfalls. Einsprüche und Datenschutzanträge sind wahrheitsgemäß einzureichen; die berechtigte Ausübung solcher Rechte ist kein Regelverstoß. Die Bedingungen und technischen Grenzen von Discord bleiben für dessen Dienst maßgeblich.

knickstation

knickstation umfasst knickstation.de, www.knickstation.de, app.knickstation.de und api.knickstation.de mit Profilen, Discovery, Kontaktaktionen, Communities, Beiträgen und Veranstaltungen. Die angebotenen Profilfunktionen richten sich an Volljährige. Angaben zu Alter und Identität dürfen nicht zur Täuschung anderer verwendet werden. Sichtbarkeitsoptionen, ein Online-Status oder eine Profilanzeige sind keine Zusicherung einer geprüften Identität oder der Zuverlässigkeit anderer Personen.

Persönliche Grenzen und Kontaktwünsche sind zu respektieren. Untersagt sind insbesondere Belästigung, Identitätsmissbrauch, die Veröffentlichung intimer Inhalte anderer ohne Berechtigung und die systematische unbefugte Sammlung von Profilinformationen. Wer Medien, Beiträge oder Veranstaltungsinformationen einstellt, muss die hierfür erforderlichen Rechte besitzen. Freiwillige Angaben zu Sexualität oder anderen sensiblen Bereichen werden nicht durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen pauschal zur Verarbeitung freigegeben; hierfür gelten gesonderte datenschutzrechtliche Voraussetzungen.

Community- und Veranstaltungsangaben müssen zutreffend sein. Eine Veröffentlichung macht die JKz-Group nicht automatisch zum Veranstalter oder Vertragspartner aller zwischen Teilnehmern vereinbarten Aktivitäten. Die tatsächliche Rolle muss sich aus dem konkreten Angebot ergeben. Technische Grenzen bei Sichtbarkeit, Speicherung und Löschung sind in der Datenschutzerklärung erläutert; sie schränken gesetzliche Rechte nicht ein.

MC Kingdoms

MC Kingdoms (mc-kingdoms.de mit zugeordneten Unterseiten und unseren Serverdiensten) umfasst Staffelteilnahme, Bewerbungen, Communitymedien und die vorhandene Kartenanbindung. Eine Bewerbung ist noch keine Zusage eines Platzes. Erforderliche Angaben müssen zutreffen; die für die Staffel geltenden Alters- und Teilnahmebedingungen sowie die erforderliche Zustimmung Sorgeberechtigter sind zu beachten. Spielregeln zu Rollenspiel, Königreichen, Konflikten, Bauen und fairem Spiel konkretisieren die Teilnahme nur innerhalb der Grenzen von §§ 11, 12 und 14.

Für Skin-, Meme-, Bild-, Ton- und Videoverwendungen sind Rechte der Urheber und betroffener Personen zu beachten. Eine Formularbestätigung, mögliche Audioinhalte zur Kenntnis genommen zu haben, oder eine allgemeine Spielregel ist keine unbegrenzte Aufnahme- und Veröffentlichungserlaubnis. Der gewählte Umfang einer Skinfreigabe ist einzuhalten; insbesondere dürfen Rechte Minderjähriger nicht durch eine pauschale Regel ersetzt werden. Konto- und Uploadnachweise sind vertraulich zu halten. Karten- und Medienfunktionen dürfen nicht zur Belästigung, unbefugten Überwachung oder Verletzung fremder Rechte genutzt werden.

Rechte an Communityinhalten

Die Rechte an eigenen Profil-, Community-, Galerie- und Spielinhalten verbleiben grundsätzlich bei ihren Urhebern. Soweit Nutzer eine Veröffentlichung durch uns wünschen, umfasst die dafür erforderliche Erlaubnis nur Speicherung, technische Verarbeitung und Darstellung im angeforderten Funktions- und Sichtbarkeitsumfang. Eine darüber hinausgehende Werbenutzung, Rechteübertragung oder Aufzeichnung fremder Kommunikation wird durch diese Bedingungen nicht pauschal eingeräumt. Für Entwickleruploads gelten zusätzlich § 7 und wirksam vereinbarte Uploadbedingungen; Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Voraussetzungen bleiben davon unabhängig.

§ 22 Inkrafttreten

Diese Fassung wird mit dem oben angegebenen Stand veröffentlicht. Für neue Verträge gilt sie bei wirksamer Einbeziehung; bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung allein nicht geändert. Für ihre Änderung gilt § 12. Gesetzliche Rechte und bereits wirksam vereinbarte Regelungen bleiben zu beachten.